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   OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02   

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https://dejure.org/2004,4804
OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02 (https://dejure.org/2004,4804)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2004 - 20 W 275/02 (https://dejure.org/2004,4804)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2004 - 20 W 275/02 (https://dejure.org/2004,4804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Einhaltung der Regelungen zur ordnungsgemäßen Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei Verletzung eines zwingenden gesetzlichen Verbots oder Verletzung der guten ...

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23; WEG § 24
    Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bei Einberufungsmangel?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01

    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
    Ergänzend kann insofern auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren 20 W 513/01 verwiesen werden, der in einem Verfahren zwischen den gleichen Beteiligten ergangen ist und sich auf eine Versammlung bezieht, die an dem gleichen Mangel litt.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
    Dem Senat erscheint es sachgerecht, die Nichtigkeit im Entscheidungssatz zur Klarstellung auszusprechen, da ein nichtiger Beschluss einer Ungültigerklärung - wie vom Amtsgericht ausgesprochen - grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BayObLG ZWE 2001, 590; BayObLGZ 1986, 444; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 23 WEG Rz. 25).
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
    Dem Senat erscheint es sachgerecht, die Nichtigkeit im Entscheidungssatz zur Klarstellung auszusprechen, da ein nichtiger Beschluss einer Ungültigerklärung - wie vom Amtsgericht ausgesprochen - grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BayObLG ZWE 2001, 590; BayObLGZ 1986, 444; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 23 WEG Rz. 25).
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